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Einbürgerung2026-04-01

Einbürgerung nach 5 Jahren (§10 StAG)

Seit November 2025 ist der 3-Jahres-Weg abgeschafft. Was jetzt für die Einbürgerung gilt — Aufenthaltszeit, B1 und Einbürgerungstest.

Die Reform hat die Fristen verändert: Der beschleunigte 3-Jahres-Weg wurde zum 1. November 2025 abgeschafft. Maßgeblich ist nun in der Regel die Fünf-Jahres-Frist (§10 StAG).

Die Kernvoraussetzungen - fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt - Deutschkenntnisse (in der Regel B1) - bestandener Einbürgerungstest - gesicherter Lebensunterhalt

Die Mehrstaatigkeit ist weiterhin möglich.

Wie Mila hilft Mila zählt anrechenbare Aufenthaltsmonate ab dem Einreisedatum und zeigt Meilensteine wie die Einbürgerungsfähigkeit an — die Anrechenbarkeit bleibt die anwaltliche Einschätzung.

Stand 2026, ohne Gewähr. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

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